Vending-Automaten können weiterhin gefahrlos genutzt werden
Der Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV) weist mit Blick auf die aktuelle Diskussion darauf hin, dass von Verkaufsautomaten und Wasserspendern keine erhöhte Infektionsgefahr ausgeht.
Der BDV und die ihm angehörenden professionellen Betreiber von Getränke- und Verpflegungsautomaten sind sich seit jeher der Bedeutung der Hygiene im sensiblen Umfeld der Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken bewusst. Die Ausbreitung des Corona-Virus führt bei Verbrauchern und Kunden zu einer großen Verunsicherung auch beim Umgang mit Automaten und Lebensmitteln.
Automaten sind zuverlässig und sicher; diese Erfahrung machen täglich Millionen Konsumenten. Sie vertrauen der Professionalität der Automatendienstleister, für die Lebensmittelsicherheit und Hygiene – neben der Produktqualität – bei ihrem täglichen Dienst am Kunden an erster Stelle stehen.
Der hohe Hygienestandard der Lebensmittelunternehmen in Deutschland wird auch im Automatenbereich durch die Dienstleister sichergestellt. Diese sind in Personalhygiene und Infektionsschutz geschult und erfüllen zu jeder Zeit strenge betriebsinterne Vorgaben – und das bei jedem Prozessschritt, von Lagerung und Transport über Wartung und Reinigung bis hin zur Befüllung der Automaten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderung muss aber auch der Verbraucher mitmachen, indem er auf persönliche Hygiene bei der Bedienung von Automaten achtet. Das heißt: nicht auf das Gerät husten oder niesen und natürlich Hände waschen vor dem Umgang mit Automaten und Lebensmitteln!
Dabei darf er darauf vertrauen, dass das Getränk oder der Snack aus dem Automaten sicher ist. Der zuletzt oft kritisierte Einweg-Automatenbecher gilt als Garant für ein hygienisch einwandfreies Getränk – wichtig in der derzeitigen Situation, in der auch bei großen Coffeeshop-Ketten wie Starbucks die Hygiene höchste Priorität hat. Einweg-Lösungen sind grundsätzlich für Einsatzszenarien ausgelegt, in denen beispielsweise aus hygienischen, arbeitsrechtlichen oder organisatorischen Gründen eine Nutzung von Mehrwegbehältern (z.B. mitgebrachten Keramiktassen) nicht möglich ist.
Übrigens: Lebensmittel selber stellen kein Viren-Übertragungsrisiko dar. Das hat gerade die Europäische Lebensmittelbehörde verlauten lassen.
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FAQ Beratung zu COVID-19