EuP (Elektrotechnisch unterwiesene Person)
EFKffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten)
VEFK (verantwortliche Elektrofachkraft)
EFK (Elektrofachkraft)
Gemäß den Vorschriften der DGUV V3 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es von entscheidender Bedeutung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig zu überprüfen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Für Automatendienstleister spielt die Prüfung elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Arbeitsmittel eine doppelte Rolle: Einerseits gilt es, die eigenen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig zu überprüfen. Andererseits muss gewährleistet sein, dass auch die Automaten, die im Kundeneinsatz stehen, jederzeit den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Als Automatendienstleister stehen Sie vor der Herausforderung, eine Vielzahl von Geräten und Anlagen zu managen, die über unterschiedlichste Standorte verteilt sind. Dabei stellen sich in der Praxis regelmäßig Fragen:
Die Prüfungen erfordern spezialisiertes Fachwissen, das durch gezielte Schulungen erworben werden muss. Denn als Aufsteller für Lebensmittelautomaten sind Sie für die Sicherheit verantwortlich.
EuP (Elektrotechnisch unterwiesene Person)
EFKffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten)
VEFK (verantwortliche Elektrofachkraft)
EFK (Elektrofachkraft)
Sind Sie der Betreiber der Vending-Automaten? Dann haben Sie die Verantwortung für die elektrische Sicherheit: Sowohl im eigenen Betrieb, als auch im Kundenbetrieb bei der Erstinstallation und für die Betreuung der Geräte durch Ihre Mitarbeiter. Wenn Sie nicht selbst als VEFK gelten, brauchen Sie eine VEFK im Unternehmen.
Die Einschätzung über die Prüffristen trägt der Unternehmer im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. Sie kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Die Einschätzung sollte eine VEFK vornehmen.
Prüfen darf, wer eine passende Ausbildung hat und als „befähigte Person“ anzusehen ist und hierzu schriftlich beauftragt wird (Einschätzung durch VEFK).
Die Prüfung umfasse im Wesentlichen drei Schritte:
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist, wer neben der erfolgreichen Ausbildung genügend Praxiserfahrung hat.
Damit Sie eine Person als EFKffT einsetzen können, muss diese eine Ausbildung erfolgreich abschließen, die inhaltlich und praktisch auf die festgelegten Tätigkeiten im Vending abgestimmt ist. Anschließend muss die Person schriftlich als EFKffT berufen werden.
Personen, die keine EFKffT sind, können Sie unter Leitung und Aufsicht einsetzen (Einschätzung durch VEFK).
Der Unternehmer kann sich seiner Haftung durch die schriftliche Beauftragung einer VEFK entlasten. Sie können über den BDV eine VEFK als Dienstleistung beauftragen. Anfragen an akademie@bdv-vending.de
Eine EuP wird von einer Elektrofachkraft über ihre Aufgaben, mögliche Gefahren und erforderlichen Schutzmaßnahmen unterrichtet. Die EuP arbeitet unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft und übernimmt keine Tätigkeiten unter Spannung.
Das eintägige Seminar „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ schafft Aufklärung für die wichtigen Themen rund um den elektrotechnischen Umgang mit Automaten im Vending:
Das Seminar kann auf den BDV-Lehrgang zur EFKffT angerechnet werden, wenn dieser innerhalb von 12 Monaten nach dem Lehrgang EuP startet.
Aktuelle Termine hier: Seminarübersicht BDV Akademie
Theoretische Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegt Tätigkeiten
Das Seminar „theoretische Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegt Tätigkeiten“ besteht aus 4-Online-Tagen und einem Live-Schulungstermin mit Prüfung in Präsenz.
Folgende Inhalte werden vermittelt:
Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben des DGUV Grundsatz 303-001: Grundlagen der Elektrotechnik.
Voraussetzung für die Ausbildung zur EFKffT ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Aktuelle Termine hier: Seminarübersicht BDV Akademie
Praktischer Teil der Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Angepasst an die festgelegten Tätigkeiten der Vending-Dienstleister sind die Inhalte des Praxis-Seminars:
Die Schulung orientiert sich an den Richtlinien der DGUV 303-101 Anhang 1.
Aktuelle Termine hier: Seminarübersicht BDV Akademie
Das Seminar „Messpraktikum“ (nach BetrSichV) dient zur Erlangung der Qualifikation zur befähigten Person zur Prüfung von Automaten und Arbeitsmittel. Die Unterweisungspflicht für Mitarbeiter nach DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) §4 (1) wird mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllt. Die Messpraxis und die Bewertungskompetenz stehen im Vordergrund.
Aktuelle Termine hier: Seminarübersicht BDV Akademie
Die verantwortliche Elektrofachkraft trägt die Fach- und Aufsichtsverantwortung und ist vom Unternehmer beauftragt. Sie müssen sicherstellen, dass elektrisch unterwiesene Personen korrekt handeln und die Sicherheitsvorschriften einhalten.
Falls im Unternehmen keine verantwortliche Elektrofachkraft vorhanden ist, kann eine externe Fachkraft beauftragt werden. Wir als BDV stellen gerne einen Kontakt her. Anfragen an akademie@bdv-vending.de
Beantworten Sie uns vier kurze Fragen zum Ausbildungsstand in Ihrem Betrieb. Anschließend erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot für Ihre individuelle Weiterbildung.
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Die Ausbildung von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten sowie die entsprechenden Jahresunterweisungen für EFKffT und EuP bieten wir Mitgliedern auch als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen an.
Für weitere Fragen oder ein unverbindliches Angebot, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus.