Am 2. Juni fand die VendCon Digital mit 220 Teilnehmern statt. Die Veranstaltung erhielt im Nachgang durchweg positive und begeisterte Rückmeldungen. Besonders hoben die Teilnehmer die optimale Themenauswahl sowie das kompakte Onlineformat hervor. Die VendCon 2024 bot eine einmalige Symbiose aus Industrie-Pitches, Expertenvorträgen und direktem Live-Input vom Umweltbundesamt. Besonders der Transfer zur Praxis, den erfahrene Automatenbetreiber gewährleisteten, kam gut an.
Dank der gelungenen Mischung konnte die VendCon erneut als wichtige Plattform für den Austausch der Vending-Branche glänzen. Die Themen im Überblick:
- Erster Einblick in Marktzahlen aus der Operator-Studie 2024
- Bedeutung der Telemetrie in der Unternehmensentwicklung
- 19 % vs. 7 % Besteuerung & Fiskalisierung in der Vending- Branche
- Zukunft der Verpackungen & Becher
Den Einstieg machte Martin Colsten mit ersten Zahlen aus der Operator-Studie 2024 für den Vendingmarkt in Deutschland. Ein erster Einblick zeigt:
- Deutschland bleibt der größte Vendingmarkt. Das erwartete Wachstum liegt bei 8–10 % im Vergleich zu 2023 und einer Preiserhöhung der Produkte von mehr als 10 %
- Wachstum bei Frischeprodukte in Kombi-Geräten
- bargeldlose Zahlungssysteme gewinnen an Bedeutung: in Europa sind es schon 75 %, in Deutschland ist das Angebot noch geringer, mit circa 50 %
- Micro Markets verzeichnen ein kontinuierliches Wachstum und gewinnen an Bedeutung. Nach Russland, Schweden und Italien ist Deutschland der viertgrößte Markt
- hohes Wachstum bei Smart-Fridges, den intelligenten Kühlschränken
Fokus: Telemetrie
Im Anschluss leitete Dr. Aris Kaschefi, Geschäftsführer des BDV, das Fokusthema Telemetrie ein. Dabei ordnete er zunächst die wachsende Diskussion rund um die Kassensicherungsverordnung ein. Er machte darauf aufmerksam, dass laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) aktuell keine Anpassungen der Kassensicherungsverordnung geplant sind.
Um Beanstandungen bei Betriebsprüfungen entgegenwirken zu können, sollten sich Unternehmer sicher aufstellen. Dazu gehört:
- eine Belegaufbewahrung und Verfahrensdokumentation vorzuhalten
- oder eine elektronische Aufzeichnung in Form von Telemetrie in die Arbeitsprozesse zu implementieren.
Effizientere Touren, mehr Transparenz für Kunden und bestenfalls mehr Umsatz. Viele Automatendienstleister investieren in Telemetrie und die Schulung ihrer Mitarbeiter. Die Experten aus der Industrie – Vendcult, Coges + Vendon, Hug Witschi und S+M – boten Einblicke in ihre Software-Systeme sowie Dashboards. Dabei machten sie deutlich, wie Kosten- und Ressourceneinsparungen aussehen können. Besonders bereichernd waren die Erfahrungsberichte aus der Praxis von Operatorn. Diese teilten spannende Insights zum Einsatz von Telemetrie in ihren Unternehmen. Dabei gingen sie auch auf Fragen zu Kosten, Nutzen und Handling ein und zeigten ihre Lösungen.
„Wir können dank der Telemetrie 30 % mehr Automaten betreiben, ohne die Mitarbeiterzahl zu erhöhen. Der ROI stellt sich zügig ein, egal ob Sie expandieren, reduzieren oder optimieren. Wir haben auch mehr Zeit, betriebliche Prozesse anzupassen“, berichtete ein Geschäftsführer aus dem Frankfurter Raum.
Ein weiterer Automatenbetreiber aus dem süddeutschen Raum ist begeistert von der schnellen Reaktionsfähigkeit bei Engpässen, die ihm die Telemetrie bietet:
„Mit der neuen dynamischen Tourenplanung konnten wir 20 % unserer bisherigen Routen einsparen. Das bedeutet konkrete Einsparungen bei Personalkosten für zwei Füllfahrer und 12 % Einsparungen beim Einkauf von Diesel.“
Der Inhaber eines Unternehmens, spezialisiert auf Kaffeeservice, fasst seine Vorteile zusammen:
„Personalengpässe bleiben in der Branche, deshalb investieren wir in Telemetrie und die bilaterale Fernsteuerung unserer Kaffeeautomaten. So können wir bessere Soforthilfe bieten, unsere Wartungen besser planen und Personalressourcen einsparen.”
Fokus: Mehrwertsteuer
Ein weiteres Highlight waren die Informationen und konkreten Anwendungsfälle, die der Steuerexperte von PWC vorstellte. Seine Ausführungen zur Besteuerung von Speisen und Getränken beim Automatenverkauf waren direkt auf die Vending-Branche zugeschnitten. Somit waren sie für die operative Tätigkeit äußerst relevant:
- Grundsätzlich gilt laut UStE: Die Abgabe von Waren aus Verkaufsautomaten ist stets eine Lieferung und ist deshalb mit 7 % zu besteuern, außer bei Getränken (19 %)
- Getränke unterliegen – genau wie Dienstleistungen – dem regulären Steuersatz von 19 %, eine Ausnahme bilden Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von 75 % (7 %)
- Die Abgabe von warmen Speisen in Mehrwegbehältern unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dies gilt, sofern nicht zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Bereitstellen von Sitzgelegenheiten oder Geschirr) hinzukommen. Einzelfallprüfung!
Das entsprechende vom BDV in Auftrag gegebene Gutachten können Verbandsmitglieder exklusiv über PWC erhalten. Gerne vermittelt die BDV-Geschäftsstelle den Kontakt.
Fokus Verpackungen
Natürlich stand auch die Zukunft der Verpackungen und Becher auf der Tagesordnung. Hier waren die rechtlichen Ausführungen von Erwin Wetzel (EVA) und Aris Kaschefi sehr hilfreich. Sie erklärten den Zuhörern die bevorstehenden Änderungen durch die europäische Verpackungsverordnung und inwieweit Automatendienstleister betroffen sind.
- Im Oktober/November wird final die EU-Verordnung für Verpackungen und -abfälle verabschiedet: Reduzierung des Verpackungsabfalls und die Erhöhung der Recyclingquoten
- Der Lobbyarbeit von EVA und BDV ist es zu verdanken, dass Vending nicht zum Gastgewerbe zählt. Deswegen trifft die Wiederbefüllungspflicht nicht zu und die Branche muss diese nicht umsetzen
LUCID und DIVID
Hinsichtlich des Verpackungsgesetzes (Duales System /LUCID) muss der Operator handeln und seiner Registrierungspflicht beim Verpackungsregister LUCID nachkommen.
- Wer Einwegbecher verwendet, dies bedeutet diese befüllt an Konsumenten veräußert, muss sich zwingend beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht können Sie nicht übertragen.
- Die verwendeten Becher müssen lizenziert, also bei einem dualen System, das die Sammlung und Verwertung übernimmt, gemeldet sein. Hierfür ist Lizenzentgelt zu bezahlen. Wer Becher bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen kauft (Hersteller, Importeur oder Großhändler) kann seine Systembeteiligungspflicht auf dieses übertragen. Der Lieferant muss in diesem Fall Lizenzgebühr bezahlen, jährliche Mengenmeldung machen und die Vollständigkeitserklärung abgeben.
Die Übertragung der Systembeteiligungspflicht auf den Becherlieferanten können Sie mit einem BDV-Mustertext vornehmen: https://tinyurl.com/2jfqlspz
Etwas anders sieht es in Bezug auf EWKFondsG/DIVID aus:
- Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen, also Hersteller oder Becher-Importeure, müssen sich bei DIVID registrieren. Auf der Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamtes müssen sie die jährlichen Produktmengen melden und eine Abgabe zahlen.
- Operator, die Becher in Deutschland kaufen und diese in Automaten füllen oder weiterverkaufen, gelten nicht als Hersteller. Eine Registrierung nach EWKFondsG ist nicht nötig. Der Herstellerbegriff ist hier anders als im Verpackungsgesetz. Achtung: Eine Weiterberechnung der durch Hersteller zu leistende Abgabe an den Operator ist möglich.
Die direkte Live-Schaltung zum Umweltbundesamt unterstrich zusätzlich die aktive Lobbyarbeit des Verbandes. Juliane Rode, Leiterin des Aufbaustabs Einwegkunststofffonds-Plattform, verdeutlichte den Zuhörern den komplexen Antragsablauf für Becherhersteller.
Zum Abschluss präsentieren zwei Becherhersteller ihre zukunftsweisenden Lösungen:
- FlexCup zeigte seine recyclingfähigen Einwegbecher
- Cup Concept stellte sein Konzept mit Mehrwegbechern und -geschirr vor.
Vielen Dank an alle Sponsoren der VendCon Digital 2024:
Bernd Boddart, Flexcups, Coges + Vendon, Hug-Witschi AG, Van de velde packaging, Cup Concept, Money Control, Vendcult, Engeltec, S+M
Wir danken allen Teilnehmern und Referenten und freuen uns auf die nächste VendCon Live am 8. November 2024 in Marburg.