Anträge noch bis 15. August 2023 möglich
Das BMU fördert die Installation von Wasserspendern mit Festwasseranschluss mit weiteren 150 Millionen Euro. Anträge für die Förderung sind noch bis zum 15. August 2023 möglich. Dies ist eine vielversprechende Chance für Automatendienstleister, um leitungsgebundene Wasserspender für soziale Einrichtungen zu bewerben.
Ziel der Förderung ist es, soziale Einrichtungen bei Klimaanpassungsmaßnahmen zu unterstützen sowie die Installation und Verwendung von leitungsgebundenen Trinkwasserspendern subventionieren.
Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ richtet sich an:
- Kommunen
- gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen
- Altenheime
- Pflegeheime
- Kindergärten
- Schulen
- Vereine
- Kliniken
Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist die rechtliche Selbstständigkeit der Antragsteller. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie Kommunen, beträgt die Förderquote circa 80 Prozent.
Antragssteller ist die soziale Einrichtung selbst
Ergänzende Informationen erhalten Sie direkt unter:
https://www.bmuv.de/programm/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen
Förderanträge können soziale Einrichtungen noch bis zum 15. August 2023 bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) einreichen. Wann das nächste Förderfenster öffnet, ist derzeit noch nicht bekannt.