Verpackungsgesetz: Das müssen Sie jetzt tun!

Das seit dem 1. Januar 2019 geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Hersteller, Händler und Operator, die bislang nach der Verpackungsverordnung ausgerichtete Praxis beim Umgang mit verpackten Waren und Automatenbechern neu zu justieren. Automatenbecher nehmen bei den Verpackungen eine Sonderstellung ein. Sie werden als sog. „Serviceverpackung“ eingestuft. Wer im gewerblichen Bereich Becher befüllt an Konsumenten abgibt, gilt als Hersteller. In der…