Registrierung von Automaten als „Lebensmittelbetriebe“ nach EU-Verordnung

Nach EU-Verordnung (EG Nr. 882/2004 und 852/2004) sind alle Lebensmittelunternehmer, die auf einer Stufe der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, verpflichtet, sich bei den zuständigen Behörden zwecks Eintragung zu melden. Nach Artikel 6 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 852/2004 müssen der zuständigen Behörde hierzu die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zwecks Eintragung gemeldet werden.…