Fiskale Datenauslesung: Aktualisiertes Merkblatt

Bereits nach heutiger Rechtslage sind Finanzämter befugt, auf alle Daten Zugriff zu nehmen, die in den Automaten und der zentralen EDV gespeichert werden. Der BDV kann weiterhin nur den dringenden Rat geben, beim Betrieb der Automaten eine ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater die Anforderungen an die Erfassung elektronischer Daten im Rahmen der GOBD. Beachten Sie, dass Sie eine Verfahrensdokumentation benötigen! Insbesondere Sicherung der Belege bei nicht-täglicher…