Stromsteuerentlastung: Nachweis über Automatenverbrauch

Das produzierende Gewerbe hat die Möglichkeit, Entlastungen bei der Stromsteuer zu beantragen. Hierzu muss eine genaue Ermittlung der Strommenge stattfinden. Der Gesetzgeber hat in der letzten Novellierung der Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetztes (StromStV) enge Grenzen gesetzt. Deshalb kann es sein, dass Operator gebeten werden, den Stromverbrauch aufgestellter Automaten anzugeben. Elektrischer Strom unterliegt in Deutschland…