Diesel-Fahrverbote: Ausnahmeregelungen für Handwerker- und Lieferfahrzeuge

Am 14. März hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Damit werden bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Verkehrsverboten eingeführt.  Das jetzt beschlossene Gesetz legt unter anderem fest, dass Diesel-Fahrzeuge von Verkehrsverboten ausgenommen werden, wenn sie nachweislich einen geringeren Stickstoffoxid-Ausstoß aufweisen. Damit soll ein Anreiz für Hardware-Nachrüstungen älterer Fahrzeuge…