Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg am Automaten

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt auch einige Vorgaben zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen nach Einweg- und Mehrwegverpackungen. Hier gibt es eine Ausnahme für Automaten! „Verkaufsstellen“, die pfandpflichtige Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen anbieten, müssen diese seit 01.01.2019 eindeutig mit den Hinweisen EINWEG oder MEHRWEG kennzeichnen. Automaten sind von dieser Verpflichtung ausdrücklich befreit! Rechtliche Grundlage sind: § 32 Abs.…