BDV wird Konzentrator für ZAG-Meldung im Vendinggeschäft
Das Zahlungsdienstaufsichtgesetzt (ZAG) regelt in Deutschland die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten. Diese finden regelmäßig in einer Dreiecksbeziehung zwischen Zahler, Zahlungsempfänger und Zahlungsdienstleister statt. Ab einer Jahressumme von 1 Millionen € müssen sind diese Zahlungsdienste meldepflichtig, auch, wenn die Zahlungsdienste nur als Nebentätigkeit erbracht werden. Dies kann auch Operator betreffen, die z. B. mit Guthabenkarten im Betriebsvending…