Achtung: Zuschätzung! Kassenbücher können bei fehlerhafter Buchführung verworfen werden
Bereits nach heutiger Rechtslage sind Finanzämter befugt, auf alle Daten Zugriff zu nehmen, die in den Automaten und der zentralen EDV gespeichert werden. Der BDV kann weiterhin nur den dringenden Rat geben, beim Betrieb der Automaten eine ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen. In der Praxis tauchen immer wieder Fälle auf, in denen das Finanzamt bei mangelhafter Buchführung eigene Zuschätzungen vorgenommen hat. Klären Sie mit Ihrem…